§ 110 BGB kurz erklärt
Kinder zwischen 7 und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Ein Kauf ist trotzdem wirksam, wenn das Kind ihn vollständig mit Mitteln bezahlt, die ihm dafür oder zur freien Verfügung überlassen wurden, zum Beispiel mit Taschengeld.
Wo die Grenzen liegen
Ratenkäufe und Abonnements sind nicht gedeckt, weil sie nicht sofort vollständig bezahlt werden. Auch sehr teure Anschaffungen brauchen in der Regel Ihre Zustimmung.
Und bei Kartenzahlung?
Bezahlt Ihr Kind mit der Karte vom eigenen Guthaben, gilt grundsätzlich dasselbe wie bei Bargeld. Entscheidend ist, ob das Geld zur freien Verfügung gedacht war.
Was Eltern tun können
Ohne Ihre Zustimmung geschlossene Verträge sind schwebend unwirksam. Verweigern Sie die Genehmigung, ist der Vertrag unwirksam. Klare Regeln und Limits verhindern solche Fälle meist von vornherein.
Der Taschengeldparagraph gilt auch für Geldgeschenke, die Ihr Kind frei verwenden darf, zum Beispiel Geld zum Geburtstag.
Fazit
Mit seinem Taschengeld darf Ihr Kind kleinere Käufe selbst erledigen. Bei Abos, Ratenkäufen und teuren Anschaffungen haben Sie als Eltern das letzte Wort.
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