Steuer-ID und Freistellungsauftrag: Was Eltern wissen sollten

Bei der Kontoeröffnung fragt die Bank nach der Steuer-ID Ihres Kindes. Warum das so ist und wie Sie die Zinsen Ihres Kindes steuerfrei halten, lesen Sie hier.

Warum die Bank die Steuer-ID braucht

Jedes Kind erhält kurz nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern eine elfstellige Steuer-ID. Banken brauchen sie, um Kapitalerträge korrekt zu melden und einen Freistellungsauftrag zu verarbeiten.

Freistellungsauftrag für Kinder

Auch Kinder haben einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr. Mit einem Freistellungsauftrag auf den Namen Ihres Kindes zahlt die Bank Zinsen bis zu dieser Höhe ohne Steuerabzug aus. Den Betrag können Sie auf mehrere Banken verteilen.

Die NV-Bescheinigung

Hat Ihr Kind kein weiteres Einkommen, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie stellt auch höhere Zinsen steuerfrei und gilt für bis zu drei Jahre.

Zinsen und Kindergeld

Zinsen auf dem Konto Ihres Kindes haben keinen Einfluss auf das Kindergeld. Eine Einkommensgrenze für das Kindergeld gibt es nicht.

Tipp

Reichen Sie den Freistellungsauftrag direkt bei der Kontoeröffnung ein. Dann wird von Anfang an keine Abgeltungsteuer abgezogen.

Fazit

Mit Steuer-ID und Freistellungsauftrag bleiben die Zinsen Ihres Kindes in der Regel komplett steuerfrei. Bei höheren Beträgen hilft die NV-Bescheinigung.

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