Warum die Bank die Steuer-ID braucht
Jedes Kind erhält kurz nach der Geburt vom Bundeszentralamt für Steuern eine elfstellige Steuer-ID. Banken brauchen sie, um Kapitalerträge korrekt zu melden und einen Freistellungsauftrag zu verarbeiten.
Freistellungsauftrag für Kinder
Auch Kinder haben einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr. Mit einem Freistellungsauftrag auf den Namen Ihres Kindes zahlt die Bank Zinsen bis zu dieser Höhe ohne Steuerabzug aus. Den Betrag können Sie auf mehrere Banken verteilen.
Die NV-Bescheinigung
Hat Ihr Kind kein weiteres Einkommen, können Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen. Sie stellt auch höhere Zinsen steuerfrei und gilt für bis zu drei Jahre.
Zinsen und Kindergeld
Zinsen auf dem Konto Ihres Kindes haben keinen Einfluss auf das Kindergeld. Eine Einkommensgrenze für das Kindergeld gibt es nicht.
Reichen Sie den Freistellungsauftrag direkt bei der Kontoeröffnung ein. Dann wird von Anfang an keine Abgeltungsteuer abgezogen.
Fazit
Mit Steuer-ID und Freistellungsauftrag bleiben die Zinsen Ihres Kindes in der Regel komplett steuerfrei. Bei höheren Beträgen hilft die NV-Bescheinigung.
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