Keine Pflicht, aber feste Regeln helfen
Ob und wie viel Taschengeld Kinder bekommen, entscheiden die Eltern. Ein Gesetz dazu gibt es nicht. Pädagogen empfehlen trotzdem, früh damit zu beginnen, etwa mit dem Schulstart: Wer regelmäßig einen festen Betrag bekommt, lernt einzuteilen, zu sparen und mit Fehlkäufen umzugehen.
Wichtig ist, dass das Taschengeld verlässlich kommt. Wird es als Strafe gekürzt oder als Belohnung aufgestockt, wird es zum Erziehungsmittel und verliert seinen Lerneffekt.
Die Orientierungswerte nach Alter
Viele Jugendämter veröffentlichen Taschengeldtabellen mit Richtwerten. Die Beträge unterscheiden sich je nach Amt etwas. Die folgenden Spannen decken die gängigen Empfehlungen ab:
- Unter 6 Jahre: 0,50 bis 1 € pro Woche
- 6 bis 7 Jahre: 1,50 bis 3 € pro Woche
- 8 bis 9 Jahre: 2 bis 4 € pro Woche
- 10 bis 11 Jahre: 15 bis 25 € im Monat
- 12 bis 13 Jahre: 20 bis 30 € im Monat
- 14 bis 15 Jahre: 25 bis 45 € im Monat
- 16 bis 17 Jahre: 40 bis 60 € im Monat
Die Beträge sind ausdrücklich Richtwerte. Was zu Ihrer Familie passt, hängt vom Einkommen, von der Zahl der Geschwister und davon ab, was Ihr Kind selbst bezahlen soll.
Wöchentlich oder monatlich?
Jüngere Kinder können längere Zeiträume noch schlecht überblicken. Bis etwa zum zehnten Geburtstag empfehlen die Tabellen deshalb wöchentliches Taschengeld, danach einen Monatsbetrag. Spätestens dann passt auch ein eigenes Konto: Ein Dauerauftrag bringt das Geld pünktlich zum Monatsanfang aufs Starterkonto. Wie der Umstieg gelingt, lesen Sie im Ratgeber Taschengeld aufs Starterkonto.
Was vom Taschengeld bezahlt wird
Die Tabellenwerte gelten für Geld zur freien Verfügung: Süßigkeiten, Sammelkarten, Kino oder ein Geschenk für Freunde. Schulmaterial, Kleidung, Fahrkarten und Vereinsbeiträge sind darin nicht enthalten.
Übertragen Sie Ihrem Kind größere Ausgaben, etwa das Handyguthaben oder einen Teil der Kleidung, sollte der Betrag entsprechend steigen. Manche Familien zahlen Jugendlichen dafür ein Budgetgeld, das über dem eigentlichen Taschengeld liegt.
Was Kinder mit dem Taschengeld kaufen dürfen
Was Ihr Kind vollständig mit seinem Taschengeld bezahlt, ist nach dem Taschengeldparagraphen (§ 110 BGB) in der Regel auch ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung wirksam. Ratenkäufe und Abos gehören nicht dazu. Mehr dazu im Ratgeber Der Taschengeldparagraph.
Ob Kinder für Hilfe im Haushalt Geld bekommen sollen, ist umstritten. Viele Pädagogen raten davon ab, alltägliche Aufgaben zu bezahlen. Bezahlte Extra-Aufgaben, etwa das Auto waschen, sehen sie dagegen gelassener.
Fazit
Die Taschengeldtabellen der Jugendämter sind eine gute Orientierung, mehr nicht. Entscheidend sind ein fester Termin, klare Absprachen darüber, was Ihr Kind selbst bezahlt, und ein Betrag, der mit dem Alter wächst. Ab etwa zehn Jahren lohnt sich dafür ein eigenes Starterkonto.
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