Konto für Azubis unter 18: Ausbildungsvergütung aufs eigene Konto
Mit dem Ausbildungsbeginn bekommt Ihr Kind zum ersten Mal ein regelmäßiges Gehalt. Dafür braucht es ein Konto auf den eigenen Namen. Bis zum 18. Geburtstag ist das ein Starterkonto, das Sie gemeinsam eröffnen.
Was der Ausbildungsbetrieb braucht
Für die Ausbildungsvergütung braucht der Betrieb die IBAN und die Steuer-ID Ihres Kindes, außerdem die Angaben zur Krankenkasse. Am einfachsten ist ein Konto auf den Namen Ihres Kindes, über das es im Alltag selbst verfügen kann.
Starterkonten bleiben lange kostenlos
Alle Starterkonten im Vergleich nehmen Gehaltseingänge an und bleiben auch nach dem 18. Geburtstag eine Weile kostenlos: bei DKB und ING bis 28, bei Berliner Volksbank und BBBank bis 30, bei der Commerzbank bis einschließlich 27 Jahre mit Ausbildungsnachweis. Bei der comdirect ist das Konto unter 28 kostenlos, solange Ihr Kind in Ausbildung ist.
Mehr Freiheit mit dem eigenen Geld
Mit dem eigenen Gehalt wächst der Wunsch, selbst zu entscheiden. Passen Sie Limits für Überweisungen und Karte an und besprechen Sie, welcher Teil gespart wird. Für Rücklagen eignet sich ein Tagesgeld, für den langfristigen Vermögensaufbau ein Junior-Depot.
Kindergeld und Steuern
Während der Ausbildung gibt es das Kindergeld in der Regel weiter, längstens bis zum 25. Geburtstag. Lohnsteuer fällt bei einer Ausbildungsvergütung oft nicht an, Beiträge zur Sozialversicherung zieht der Betrieb aber ab.
Passende Angebote
Häufige Fragen
Nein. Bis zum 18. Geburtstag müssen die Sorgeberechtigten zustimmen und das Konto gemeinsam mit Ihrem Kind eröffnen.
Es wird zum regulären Girokonto, und Ihr Kind verfügt allein darüber. Wie lange es danach kostenlos bleibt, hängt von der Bank ab, bei den meisten im Vergleich bis zum 28. oder 30. Geburtstag.