- Depotkosten
- 0 €
- Sparplan ab
- ab 25 € / Monat
- Ab Alter
- ab Geburt
- Sparplan-Ausführung
- Aktien, ETF, Zertifikate 0 €
Das Wichtigste in Kürze: S Broker Kinderdepot ist junior-depot und richtet sich an Kinder und Jugendliche ab Geburt. Auch Aktien-Sparpläne werden kostenlos ausgeführt – nicht nur ETFs.
Alle Konditionen im Überblick
| Anbieter | S Broker |
| Kontoart | Junior-Depot |
| Depotkosten | 0 € |
| Sparplan ab | ab 25 € / Monat |
| Ab Alter | ab Geburt |
| Sparplan-Ausführung | Aktien, ETF, Zertifikate 0 € |
| Altersspanne | ab Geburt bis 18 Jahre |
Angaben ohne Gewähr, Stand Oktober 2026. Maßgeblich sind die Konditionen des Anbieters.
Vorteile und Nachteile
Dafür spricht
- Kostenlose Depotführung für Minderjährige
- Ausführung aller Aktien-, ETF- und Zertifikate-Sparpläne kostenlos
- Viele Fonds ohne oder mit reduziertem Ausgabeaufschlag
- Anbindung an die Sparkassen-Welt
Das sollten Sie wissen
- Sparplan erst ab 25 € im Monat
- Ordergebühren bei Einmalkäufen
Unser Fazit
Besonderheit im Vergleich: Auch Aktien- und Zertifikate-Sparpläne werden kostenlos ausgeführt, nicht nur ETFs. Interessant, wenn neben dem ETF einzelne Aktien bespart werden sollen.
Zum Depot →Alternativen zum S Broker Kinderdepot
Diese Angebote derselben Kontoart schneiden in unserem Vergleich ebenfalls gut ab:
Alle Junior-Depots im Vergleich →
Häufige Fragen zum S Broker Kinderdepot
Das S Broker Kinderdepot kann bereits ab der Geburt auf den Namen des Kindes eröffnet werden. Bis zur Volljährigkeit verwalten die Eltern als gesetzliche Vertreter das Konto mit.
Die Kontoführung kostet 0 €. Alle weiteren Konditionen stehen in der Übersicht auf dieser Seite, Stand Oktober 2026.
Dem Kind. Eltern verwalten das Depot treuhänderisch und müssen im Interesse des Kindes handeln. Mit dem 18. Geburtstag kann das Kind frei darüber verfügen – das lässt sich nicht nachträglich einschränken.
Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis zu dieser Höhe steuerfrei. Darüber hinaus hilft eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung, wenn das Kind kein weiteres Einkommen hat.